BERATUNG ZU MOBBING

Mobbing an Schulen ist eine Art von aggressivem Verhalten, bei dem eine Person oder eine Gruppe von Personen eine andere Person oder Gruppe wiederholt und absichtlich durch verbale oder physische Belästigung, Ausgrenzung, Einschüchterung oder Bedrohung schikaniert. Es ist eine Form von Missbrauch und kann schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Opfer haben.

Die Folgen von Mobbing können vielfältig sein und reichen von emotionalen Problemen wie Angst, Depressionen, geringem Selbstwertgefühl, Isolation und Suizidgedanken bis hin zu physischen Symptomen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Magen-Darm-Problemen und erhöhtem Krankheitsrisiko. Auch die schulische Leistung und das Verhalten können darunter leiden, da das Opfer sich nicht mehr auf den Unterricht konzentrieren kann oder Probleme mit Disziplin und Aggression entwickelt.

Es ist wichtig, Mobbing an Schulen ernst zu nehmen und aktiv zu bekämpfen. Lehrer und Schulverwaltungen sollten dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler sich in einer sicheren und unterstützenden Umgebung befinden und dass sie über Mobbing und seine Folgen aufgeklärt werden. Eltern sollten ihre Kinder ermutigen, über Mobbing zu sprechen und sie darin unterstützen, wenn sie Opfer von Mobbing werden. Es ist auch wichtig, Mobbingtäter zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen zu zeigen, dass ihr Verhalten nicht akzeptabel ist.

Mobbing in Behörden ist eine Form von Schikane, die von einer oder mehreren Personen in einer Behörde gegenüber einem anderen Mitarbeiter ausgeübt wird. Diese Schikane kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise Ignorieren, Falschbeschuldigungen, Ausgrenzung, Schikane und verbale oder körperliche Gewalt. Mobbing in Behörden ist ein ernsthaftes Problem, das die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigen kann.

Die Folgen von Mobbing in Behörden können sehr schwerwiegend sein und sich sowohl auf die betroffenen Mitarbeiter als auch auf die Arbeit der Behörde auswirken. Mobbingopfer können unter verschiedenen psychischen und physischen Problemen leiden, darunter Depressionen, Angstzustände, Schlafstörungen, psychosomatischen Erkrankungen, erhöhtem Alkohol- und Drogenkonsum und sogar Selbstmordgedanken.

Für die Behörde kann Mobbing zu höheren Kosten führen, einschließlich höherer Abwesenheitsraten, sinkender Produktivität und Effizienz sowie rechtlicher Haftung. Mobbing kann auch zu einem schlechten Arbeitsklima führen, was sich negativ auf die Motivation und Arbeitsleistung aller Mitarbeiter auswirken kann.

Es ist wichtig, dass Behörden Mobbing ernst nehmen und effektive Maßnahmen ergreifen, um es zu verhindern. Dazu gehören Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter, die Einrichtung von Beschwerdeverfahren, die Untersuchung von Mobbingvorwürfen und gegebenenfalls die Bestrafung von Mobbingtätern. Außerdem können Maßnahmen wie ein angenehmes Arbeitsklima und eine gute Arbeitsorganisation dazu beitragen, Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern.

BERATUNG ZUR DEESKALATION

Für Beraterinnen und Berater mit Klienten und großen Konfliktpotential, ist es wichtig, einen sicheren und angemessenen Arbeitsplatz zu haben. Hier sind einige Aspekte, die bei der Arbeitsplatzausstattung berücksichtigt werden sollten:

  1. Sicherheit: Ein sicherer Arbeitsplatz ist von größter Bedeutung. Beraterinnen und Berater sollten darauf achten, dass der Arbeitsplatz sicher ist, insbesondere wenn er sich in einem gefährlichen oder unsicheren Umfeld befindet. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass der Arbeitsplatz über eine sichere Eingangstür, Sicherheitskameras oder Sicherheitspersonal verfügt.
  2. Privatsphäre: Es ist wichtig, dass Beraterinnen und Berater einen privaten Raum haben, um mit Klientinnen und Klienten zu sprechen. Die Beratung sollte in einem Raum stattfinden, der akustisch isoliert und frei von Ablenkungen ist.
  3. Ausstattung: Beraterinnen und Berater sollten über die notwendige Ausstattung verfügen, um ihre Arbeit effektiv zu erledigen. Dazu gehört beispielsweise ein Computer, ein Telefon und ein Drucker sowie die notwendige Software und Hardware.
  4. Ressourcen: Beraterinnen und Berater sollten über eine ausreichende Menge an Ressourcen verfügen, um ihre Klientinnen und Klienten bei Bedarf unterstützen zu können. Dazu können beispielsweise Broschüren, Flyer, Infomaterial oder Informationsbroschüren gehören.
  5. Erreichbarkeit: In einem Bereich mit hohem Konfliktpotential können Beraterinnen und Berater aufgrund von Unruhen oder anderen Problemen möglicherweise nicht erreichbar sein. Daher sollten sie sicherstellen, dass sie in Notfällen erreichbar sind und dass ihre Klientinnen und Klienten wissen, wie sie sie im Notfall erreichen können.
  6. Unterstützung: Beraterinnen und Berater sollten auch die notwendige Unterstützung von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dies kann beispielsweise Schulungen zu Sicherheitsfragen oder zur Deeskalation von Konflikten beinhalten.

Das Herstellen von Wohlfühlzonen in Gesprächen kann dazu beitragen, dass sich alle Gesprächsteilnehmer wohl und sicher fühlen und die Kommunikation produktiver wird. Hier sind einige Tipps, wie Sie eine Wohlfühlzone in Gesprächen herstellen können:

  1. Zeigen Sie Interesse: Stellen Sie sicher, dass Sie wirklich an dem Gespräch und an den Personen interessiert sind. Achten Sie auf nonverbale Signale, hören Sie aktiv zu und stellen Sie Fragen, um das Gespräch zu vertiefen.
  2. Freundlichkeit und Respekt: Behandeln Sie alle Gesprächspartner freundlich und respektvoll, unabhängig von ihrer Meinung oder Position. Vermeiden Sie Urteile und negative Kommentare.
  3. Offenheit und Ehrlichkeit: Seien Sie offen und ehrlich in Ihrer Kommunikation. Wenn Sie Ihre Gedanken und Gefühle ausdrücken, helfen Sie anderen, Sie besser zu verstehen und eine Vertrauensbasis aufzubauen.
  4. Gemeinsamkeiten finden: Suchen Sie nach gemeinsamen Interessen oder Themen, um eine Verbindung zwischen den Gesprächsteilnehmern herzustellen. Dies kann dazu beitragen, ein Gefühl der Einheit zu schaffen und das Gespräch zu erleichtern.
  5. Achtsamkeit: Achten Sie auf die Bedürfnisse und Grenzen aller Gesprächspartner. Wenn jemand sich unwohl fühlt oder ein Thema als unangenehm empfindet, versuchen Sie, das Gespräch in eine andere Richtung zu lenken oder zu pausieren, um die Person nicht zu überfordern.
  6. Humor: Ein bisschen Humor kann Wunder wirken, um eine positive und entspannte Atmosphäre zu schaffen. Ein gut platziertes Lachen kann dazu beitragen, Spannungen abzubauen und die Gesprächsstimmung zu verbessern.

Indem Sie diese Tipps anwenden, können Sie eine angenehme und konstruktive Gesprächsumgebung schaffen, in der alle Beteiligten sich wohl und respektiert fühlen.

Wenn Sie mit einem verbalen Angriff auf Ihre Person konfrontiert werden, kann dies sehr unangenehm sein und zu einer Eskalation führen, wenn Sie darauf nicht angemessen reagieren. Hier sind einige Gesprächstechniken, die Ihnen helfen können, eine Deeskalation zu erreichen:

  1. Bleiben Sie ruhig und höflich: Auch wenn es schwierig sein kann, versuchen Sie ruhig und höflich zu bleiben. Es kann hilfreich sein, tief durchzuatmen und sich auf Ihre Atmung zu konzentrieren, um zu vermeiden, dass Sie emotional reagieren.
  2. Aktives Zuhören: Versuchen Sie, aktiv zuzuhören und zu verstehen, was die andere Person sagt. Wiederholen Sie gegebenenfalls das Gesagte, um sicherzustellen, dass Sie es richtig verstanden haben. Dadurch fühlt sich die andere Person gehört und verstanden.
  3. Reframing: Verwenden Sie Reframing, um die Situation zu entschärfen. Bestätigen Sie die Gefühle der anderen Person und versuchen Sie dann, die Sichtweise auf die Situation zu ändern, indem Sie positive oder neutrale Aspekte hervorheben.
  4. Klärung: Fragen Sie gezielt nach, um Missverständnisse aufzuklären. Wenn Sie nicht sicher sind, was die andere Person meint, fragen Sie nach und versuchen Sie, den Konflikt zu klären.
  5. Grenzen setzen: Wenn die andere Person weiterhin aggressiv ist, müssen Sie gegebenenfalls Grenzen setzen. Sagen Sie, dass Sie nicht bereit sind, so behandelt zu werden, und dass Sie das Gespräch abbrechen werden, wenn das Verhalten nicht aufhört.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Techniken nicht in allen Fällen funktionieren werden, da jede Situation einzigartig ist. Wenn Sie jedoch auf eine aggressive Person treffen, können diese Techniken dazu beitragen, die Deeskalation der Situation zu fördern und die Wahrscheinlichkeit von weiteren Eskalationen zu reduzieren.

Als Berater oder Beraterin kann man in manchen Situationen körperlichen Angriffen ausgesetzt sein. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell und effektiv zu reagieren, um sich selbst zu schützen. Hier sind einige Sicherungs- und Eingriffstechniken zur Eigensicherung:

  1. Deeskalation: Der beste Weg, um körperliche Angriffe zu vermeiden, ist, Konflikte so früh wie möglich zu deeskalieren. Hierzu kann man versuchen, ruhig und besonnen zu bleiben, die eigene Stimme zu senken und auf die Argumente der anderen Person einzugehen.
  2. Distanzierung: Wenn es möglich ist, sollte man versuchen, sich von der anderen Person zu distanzieren und genügend Abstand zwischen sich und der Person zu schaffen, um eine sichere Entfernung zu gewährleisten.
  3. Körperhaltung: Eine selbstbewusste und aufrechte Körperhaltung kann dazu beitragen, potenzielle Angreifer abzuschrecken.
  4. Blocken: Wenn eine Person versucht, physisch anzugreifen, kann man versuchen, den Angriff zu blocken, indem man z.B. einen Arm oder ein Bein in den Weg stellt.
  5. Grifftechniken: Es gibt verschiedene Grifftechniken, mit denen man einen Angreifer kontrollieren und immobilisieren kann. Hierbei sollte man allerdings Vorsicht walten lassen, um keine Verletzungen zu verursachen.
  6. Flucht: Wenn es möglich ist, sollte man versuchen, sich aus der Situation zu entfernen und in Sicherheit zu bringen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Sicherungs- und Eingriffstechniken nur im äußersten Notfall eingesetzt werden sollten und dass sie niemals dazu verwendet werden sollten, eine Situation zu provozieren oder zu eskalieren. Zudem ist es ratsam, regelmäßig Schulungen und Trainings zu besuchen, um die eigenen Fähigkeiten zur Eigensicherung zu verbessern.

BEWACHUNGEN VON BEHÖRDLICHEN ODER MILITÄRISCHEN LIEGENSCHAFTEN

Wenn es um Bewachungen geht, stellen die Security-Fachkräfte beispielsweise sicher, dass Fahrzeuge der Gäste von Veranstaltungen sowie Künstler und Stars eine Veranstaltung unbeschädigt überstehen.

Zu Bewachungen von Parkplätzen gehört demnach auch die Absperrung durch einen Bauzaun oder mit rot/weißem Flatterband sowie die Ausschilderung der Fußwege, Ein- und Ausfahrten und der Rettungswege. Die Bewachungen von Parkplätzen haben dafür zu sorgen, dass der Parkplatz durch den Veranstalter ausreichend ausgeleuchtet ist, so dass in der Dunkelheit kein Gast zu Schaden kommt.

Die Mitarbeiter der Parkplatzbewachungen sind für alle Gäste einer Veranstaltung die erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen, Wünsche oder Auskünfte geht. Die Bewachungen sind für die Einweisung der Fahrzeuge zuständig und haben darauf zu achten, dass das Parken ordnungsgemäß verläuft und Rettungs- und Fluchtwege frei bleiben.

Ebenso hat das Personal der Bewachungen von Parkplätzen dafür zu sorgen, dass Abschleppdienste und Bergungsfahrzeuge genügend Platz auf dem Gelände haben, um Gästefahrzeuge schnell und unbeschädigt vom Parkplatzgelände zu bergen.

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten von Bewachungen? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit Ihrem persönlichen Sicherheitsbeauftragten. Denn wir wollen, dass Sie sicher leben!

EINBRUCHMELDEANLAGEN

Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Anlagen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen.

Einbruchmeldeanlagen sollen ...
... durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern.
... im Notfall Hilfe leistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen.
... die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren.
... die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren.
... helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.

Tritt bei Einbruchmeldeanlagen ein Alarmfall ein, führen verschiedene Technologien diese Meldung weiter, indem sie Wählgeräte, Alarmübertragungseinrichtungen, Signalgeber, Kameras etc. ansteuern und auslösen.

Darüber hinaus gibt es für Einbruchmeldeanlagen zwei Zweckkategorien:

  • Einbruchmeldeanlagen (EMA) dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen
  • Überfallmeldeanlagen (ÜMA) dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch das Opfer während oder nach einem Überfall

Die meisten modernen Einbruch- und Überfallmeldezentralen (EMZ/ÜMZ) unterstützen jedoch auch die Funktionen einer ÜMA, so dass sich EMA und ÜMA problemlos kombinieren lassen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass sich die Überfallfunktionen auf einer gesonderten, von den Einbruchmeldeanlagen abgeschirmten Meldegruppe anschalten und konfigurieren lassen.

Eine Überfallmeldegruppe ist ständig in Betrieb. Die Einbruchmeldegruppe darf sich erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharf schalten lassen. Um bei Einbruchmeldeanlagen Fehlalarme zu vermeiden, gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit. Dieses stellt sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann erfolgen kann, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand (Normalzustand) befinden. Weiterhin wird hierdurch gewährleistet, dass ein Betreten der durch Einbruchmeldeanlagen überwachten Räume nur nach Rücknahme der Scharfschaltung (Unscharfschaltung) möglich ist.

Bei allen Einbruchmeldeanlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes für mindestens 12 beziehungsweise 60 Stunden sicherstellen müssen.

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VIDEOÜBERWACHUNG

Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch-elektronische Einrichtungen, sogenannten optischen Raumüberwachungs- oder auch Videoüberwachungsanlagen. Häufig steht diese Form der Überwachung in Verbindung mit der Aufzeichnung und Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten. Nicht selten werden Computer zur automatischen Analyse der Daten der Videoüberwachung herangezogen, so dass dieser Bereich heute eng mit der Informatik verknüpft ist.

Die Weiterverarbeitungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, werden etwa zur automatischen Nummernschilderkennung im Straßenverkehr genutzt. Die Befürworter der Videoüberwachung wollen hier neue technische Möglichkeiten (Video, Mustererkennung) zur Aufklärung von Straftaten, aber hauptsächlich zur Prävention nutzen. Wer weiß, dass er ständig beobachtet wird, verhält sich anders als jemand, der sich unbeobachtet fühlt.

Diese Maßnahmen finden zu Beginn des 21. Jahrhunderts auch vor dem Hintergrund des Terrorismus gesellschaftlich breite Akzeptanz aber es regt sich auch zunehmend Kritik an der Videoüberwachung. Kritiker befürchten einen Überwachungsstaat, den möglichen Missbrauch der Daten und ein allgemein gesellschaftliches Klima des Verdachts, das Konformismus im öffentlichen Raum erzeugt.

Diese Menschen hinterfragen auch die reale Wirksamkeit der Videoüberwachung gegen Straftaten, sie halten sie für Populismus und fordern deshalb erhöhten Datenschutz und Bürgerrechte ein.

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn eine Videoüberwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentliche Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt.

Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit, private Betreiber von Videoüberwachung um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bußgeld definiert ist.

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